Posted on 2012|07 in IT-Recht | Keine Kommentare

Bereits im März verabschiedeten Bundestag und Bundesrat ein Gesetz, mit dem die sogenannten Button-Lösung in Deutschland eingeführt werden soll. Dieses Gesetz tritt nun am 1. August 2012 in Kraft. Bis zu diesem Tag müssen alle Shopbetreiber die neuen Vorgaben umgesetzt haben, um Abmahnungen zu vermeiden und um weiterhin Verträge schließen zu können.

Auf den ersten Blick scheint es, als müsse lediglich der Bestell-Button umbenannt werden. Doch so einfach ist es nicht. Der Aufwand, der in die Umgestaltung der Bestellseite gesteckt werden muss, ist wesentlich größer. Einen Überblick, welche Anforderungen an die Bestellseite ab 1. August gestellt werden, hat shopbetreiber-blog.de zusammengestellt. Hier der Link auf den vollständigen Artikel:

Weblink http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/06/04/button-loesung-bestellseite/

 


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